Seit Juli 2014 müssen in Verkehr zu bringende
Stahl- und Aluminiumtragwerke eine CE-Kennzeichnung aufweisen und es muss eine Leistungserklärung
vorliegen. Damit Betriebe diese ausstellen können, müssen sie sich nach EN
1090-1 zertifizieren lassen.
In der EN 1090 steht weiters verpflichtend
festgeschrieben, dass wie im Schienenfahrzeugbau, Druckgerätebau, Rohrleitungsbau
und Maschinenbau die Schweißer, Bediener und Löter ein Zertifikat oder eine
Bescheinigung vorweisen müssen.