Corporate

Die aktuelle Seite steht in der gewählten Sprache leider nicht zur Verfügung.

Möchten Sie die Sprache wechseln und die Startseite besuchen oder möchten Sie auf der aktuellen Seite bleiben?

Sprache wechseln
Corporate

NUTZUNGSBEDINGUNGEN „FRONIUS SOLAR.WEB“ UND ALLGEMEINE WEBSHOP GESCHÄFTS BEDINGUNGEN IM FERNABSATZ FÜR VERBRAUCHER NUTZUNGS- UND WEBSHOPBEDINGUNGEN

1. GELTUNG UND INFORMATION (§ 5 ECG) BZW OFFENLEGUNG (§25MEDIENG)

1.1 Für die Nutzung von FRONIUS Solar.web und unsere Leistungen, also Waren und Dienstleistungen von Fronius International und/ oder nationale Fronius-Gesellschaften (siehe Punkt 4), die vom Auftraggeber bei uns im Fernabsatz bestellt werden, sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich diese Nutzungs- und Webshopbedingungen. Soweit darin anwendbare Bestimmungen fehlen, gelten ergänzend die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro‑ und Elektronikindustrie Österreichs. Abweichende Geschäftsbedingungen odgl des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

1.2 Im Zuge der Nutzung von bzw Registrierung zu FRONIUS Solar.web anerkennt der Nutzer (in der Folge auch „Auftraggeber“) durch Anklicken der entsprechenden Checkbox die ausschließliche Geltung der hier festgelegten Nutzungsbedingungen. Im Zuge der Bestellung anerkennt der Auftraggeber durch Anklicken der entsprechenden Checkbox die ausschließliche Geltung der hier festgelegten Nutzungs- und Webshopbedingungen . Es gelten die zum Zeitpunkt der Nutzung, Registrierung bzw Bestellung durch den Auftraggeber(siehe Punkt 4) gültige Fassung der Nutzungs- und Webshopbedingungen. Wir bieten unsere Leistungen im Fernabsatz sowohl an Verbraucher als auch Unternehmer an. Die gegenständlichen Nutzungs- und Webshopbedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher; „Verbraucher“ im Sinne dieser Nutzungs-und Webshopbedingungen ist daher jede Person, für die das mit uns geschlossene oder zu schließende Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. „Unternehmen“ ist dabei im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und nur etwaig bei Lücken ergänzend gegenständliche Nutzungs- und Webshopbedingungen.

1.3 Die Nutzungs- und Webshopbedingungen und der Registrierungs-, Bestellvorgang bzw der Vertragsabschluss im Fernabsatz werden in deutscher, englischer,französischer, italienischer und spanischer Sprache angeboten. Über die Internetplattform http://shop.fronius.com können Verträge von Auftraggebern mit uns bzw unseren nationalen Gesellschaften (siehe Punkt 4) geschlossen werden.

1.4 Die Nutzungs- und Webshopbedingungen sind jederzeit unter http://shop.fronius.com und auch unter http://www.solarweb.com einsehbar und stehen zum Download als PDF bereit. Auf der Homepage unserer Internetplattformen findet sich ein deutlicher Hinweis/ Link auf die gegenständlichen Nutzungs- und Webshopbedingungen.

1.5 Wir sind die Fronius International GmbH, Froniusstraße 1, 4643 Pettenbach,Österreich, FN 149888z beim Firmenbuchgericht Steyr, Telefon +43 7242241-0, Telefax +43 7242 241-3940, contact@fronius.com, http://www.fronius.com. Unser Sitz: Pettenbach ; unsere Umsatzsteuer- ID: ATU52614407; unsere Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Oberösterreich; unser Unternehmensgegenstand: Produktion und Vertrieb von Produkten der Sparten Perfect Welding, Solar Energy und Perfect Charging. Auf uns anwendbare Vorschriften sind insbesondere: Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at. Unsere Aufsichtsbehörde gemäß ECG:Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems.

2. FRONIUS SOLAR.WEB, ZUGANGSDATEN UND UPDATES FÜR GARANTIE

2.1 Wir stellen im Rahmen der Website http://www.solarweb.com das FRONIUS Solar.web zur Verfügung. Im FRONIUS Solar.web werden für (registrierte) Nutzer (in der Folge auch „Auftraggeber“) unter anderem Informationen, Dienste und Produkte angeboten; diese Leistungen basieren im Wesentlichen auf der Erfassung, Verarbeitung, Verwaltung und Verwendung von Parametern, welche aus elektrotechnischen Geräten, Solarenergie Systemen und Photovoltaikanlagen(in weiterer Folge „Anlagen“) gewonnen werden. Das FRONIUS Solar.web ermöglicht dem Auftraggeber über das Internet den Zugriff auf die angebotenen Leistungen. Auftraggeber der angebotenen Leistungen kann der Anlagenbetreiber der jeweiligen Anlagen als auch ein in dessen Namen und/ oder Auftrag handelnder Dritter (zB Installateur) sein; der Dritte garantiert, über einen entsprechenden Auftrag des Anlagenbetreibers zu verfügen und hält uns diesbezüglich schadlos. Der Nutzungsvertrag hinsichtlich FRONIUS Solar.web kommt stets zwischen Anlagenbetreiber und uns zustande.

2.2 Hinsichtlich der „Registrierung“ zum FRONIUS Solar.web und auch hinsichtlich des Bezuges von Leistungen über FRONIUS Solar.web gelten die Punkte 4.2.2 bis 4.5. analog, wobei mangels Entgeltlichkeit der Nutzung des FRONIUS Solar.web die Regelungen zur Zahlungspflicht nicht zur Anwendung kommen. Mit Zustandekommen des Nutzungsvertrags erhält der Auftraggeber eine E-Mail (Betreff: „Solar.web Verifizierung“) und muss den darin enthaltenen Link anklicken, um dann auf der jeweiligen Website die Mitteilung „Verifizierung erfolgreich“ zu erhalten.

2.3 Im Zuge des Registrierungsvorganges setzt der Auftraggeber selbst ein Passwort für den Zugang zu FRONIUS Solar.web. Dieses Passwort und die E-Mailadresse sind die Zugangsdaten zum Solar.web. FRONIUS wird den Auftraggeber niemals kontaktieren und die Bekanntgabe der Zugangsdaten verlangen. Bitte verständigen Sie Fronius umgehend im Fall einer solchen unbefugten Kontaktaufnahme. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte (z. B. Fördergeber) obliegt der Verantwortung des Auftraggebers. Fronius übernimmt diesbezüglich und für daraus entstehende Schäden keine Haftung.

2.4 Mit Zustandekommen des Nutzungsvertrags zum FRONIUS Solar.web sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, über das FRONIUS Solar.web Updates und dergleichen für die Anlagen bzw. unsere Software in den Anlagen bereitzustellen. Soweit nicht unser jeweils aktuellstes Update in die Anlage eingespielt ist, wird die Gültigkeit unserer Garantie hinsichtlich der Anlage ausgesetzt; dies hat keinen Einfluss auf die Laufzeit der Garantie. Auf den Umstand, dass unsere Garantie stets nur in Verbindung mit unserer aktuellen Softwareversion(einschließlich Updates) gilt, wird der Auftraggeber von FRONIUS Solar.web im Rahmen der Verfügbarkeitsmitteilung von neuen Updates der externen Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung (siehe Punkt 9) oder(b) bei Auswahl der Zahlungsart Sofort-Überweisung auf eine Seite mit erforderlichen Kontodaten weitergeleitet - auch hier übernehmen wir keine Haftung.

2.4.1 Sobald die Bestellung auf unserem Server eingegangen ist, erhält der Auftraggeber eine automatisierte technische Eingangsbestätigung per E-Mail, welche auch den Text der Bestellung, gegenständliche Liefer- und Zahlungsbedingungen und die etwaige Erklärung gemäß Punkt 4.2.4 enthält.

2.4.2 Wir bzw. unsere nationale Gesellschaft nehmen die Bestellung/das Angebot des Auftraggebers entweder ausdrücklich mit gesonderter E-Mail („Bestellbestätigung“) oder – insbesondere beim Download digitaler Inhalte - durch tatsächliche Erfüllung der Zurverfügungstellung zum Download von digitalen Inhalten an.

2.5 Wir bzw. unsere nationale Gesellschaft sind berechtigt, die Annahme des Angebots des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies insbesondere, wenn die Angaben auf unserer Internetplattform unrichtig waren oder wir die Bestellung – aus welchen Gründen auch immer – nicht erfüllen können. In diesem Fall erhält der Auftraggeber etwaige Zahlungen spesenfrei retourniert. Weitergehender Ersatzanspruch des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

2.6 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die von uns versandten E-Mails –  insbesondere hinsichtlich Download Links zu digitalen Inhalten – jederzeit empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von uns versandten EMails zugestellt werden können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns allfällige Änderungen seiner Zustelladresse, einschließlich E-Mail-Adresse, umgehend schriftlich bekannt zu geben. Rechtserhebliche Erklärungen sind dem Auftraggeber an die zuletzt bekannte (E-Mail)Adresse zuzustellen. Damit gilt die Zustellung auch dann als bewirkt, wenn der Auftraggeber seine E-Mail Adresse ohne entsprechende Information an uns geändert hat.

2.7 Der Text der Bestellung wird von uns gespeichert; wir bieten aber kein „Bestellportal“im Sinne des Zugangs zu erfolgten Bestellungen des Auftraggebersan.

3. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; EIGENTUMSVORBEHALT UND AUF RECHNUNG

3.1 Die Preise unserer Leistungen sind auf unserer Internetplattform für Verbraucher(einschließlich Steuern und Abgaben) eindeutig zuordenbar.

3.2 Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers sind grundsätzlich sofort ohne jeden Abzug fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung ist das Eigentum vorbehalten. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zehn Prozentpunkten über dem jeweils geltenden– von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten – Basiszinssatz, mindestens aber jährlich 12% in Rechnung zu stellen. Wir können weiters auch den Ersatz anderer, vom Verbraucher verschuldeter und uns erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

3.3 Dem Auftraggeber kommt ausschließlich ein nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht zu. Der Auftraggeber hat ausschließlich das Recht, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung mit unseren Forderungen aufzuheben, wenn wir zahlungsunfähig sein sollten oder die Gegenforderung des Auftraggebers gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurde.

3.4 Wir bzw. unsere nationale Gesellschaft stellt Rechnungen für die Leistungen ausschließlich im Wege des Web-Downloads zur Verfügung, wozu der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt. Der Auftraggeber kann sich jederzeit die Rechnungen in seinem Benutzerkonto unter „Meine Bestellungen“, die Bestellung ansehen, downloaden und/oder ausdrucken.

3.5 Grundsätzlich bieten wir die Zahlungsarten Vorkasse, Kreditkarte, Rechnung, Sofort- Überweisung und Paypal an. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Bitte beachten Sie, dass bei Bestellungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bestimmte Zahlungsarten nicht möglich sind, sowie, dass wir Zahlungen lediglich von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von Ihnen zu tragen.

3.6 Bei der Bezahlung mit PayPal wird der Auftraggeber im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal www.paypal.com weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Auftraggeber dort registriert sein bzw. sich zunächst registrieren, mit den Zugangsdaten des Auftraggebers legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Web-Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.

3.7 Bei Auswahl der Zahlungsart „Sofort-Überweisung“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister www.sofort.com. Um den Rechnungsbetragüber www.sofort.com bezahlen zu können, muss der Auftraggeberüber ein für die Teilnahme an www.sofort.com frei geschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber www.sofort.com bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von www.sofort.com durchgeführt und das Bankkonto des Auftraggebers belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart Sofort-Überweisung kann der Auftraggeber im Internet unter www.sofort.com abrufen.

3.8 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis sofort ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall werden wir den Auftraggeber in seinen Zahlungsinformationen im Web-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Wir behalten uns ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

3.9 Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Auftraggebers reserviert (Autorisierung). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden erfolgt in dem Zeitpunkt, indem wir die Ware an den Auftraggeber versenden.

4. WIDERRUFS- BZW RÜCKTRITTSRECHT

4.1 Widerrufsrechtsbelehrung:
Der Verbraucher hat das gesetzliche Recht, von seiner Bestellung innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss (siehe Punkt 4) ohne Angabe von Gründen, zurückzutreten – Ausnahmen von Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten und unter Umständen bei Dienstleistungen siehe gleich unten. Zur Ausübung des Widerrufsrechts reicht jede Erklärung des Verbrauchers, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass er vom Vertrag zurücktreten will. Der Widerruf ist zurichten an unsere Kontaktdaten unter Punkt 1. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Bei Nutzung des Widerrufs- Musterformulars gemäß Anhang zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden wir dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung über den technischen Eingang der Widerrufserklärung per E-Mail übermitteln.

4.2 Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Der Verbraucher hat nach dem Gesetz kein Widerrufsrecht bei Verträgen über unsere Dienstleistungen, wenn wir – auf Grundlage der Bestellung/des Angebots des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung– noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen haben und diese sodann vollständig erbracht wurde (siehe bei Garantieverlängerungen Punkt 3.3).

Weiters besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalte (also Software-Downloads), wenn wir – auf Grundlage der Bestellung/des Angebots des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit dem Zurverfügungstellen des Downloads begonnen haben.

4.3 Widerrufsfolgen:
Tritt der Verbraucher vom Vertrag berechtigt zurück, also insbesondere binnen der Widerrufsfrist, so werden wir alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung auf das Konto des Verbrauchers zurückerstatten. Tritt der Verbraucher vom Vertrag über eine unserer Dienstleistungen berechtigt, also insbesondere binnen der Widerrufsfrist, zurück, nachdem mit der Vertragserfüllung begonnen wurde, so hat der Verbraucher uns einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von uns bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Bei Downloads, die auf Anbot / Bestellung des Verbrauchers binnen Widerrufsfrist erbracht werden, kommt kein Widerrufsrecht zur Anwendung, sodass keine Folgen darzustellen sind. Gleiches gilt bei unseren Dienstleistungen, die bereits vollständig erbracht wurden(siehe bei Garantieverlängerungen Punkt 3.3).

5. BESCHWERDEN, STREITSCHLICHTUNG, GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG UNDHAFTUNG

5.1 Beschwerden sowie Beanstandungen über unsere Leistungen können an die unter Punkt 1 genannten Kontaktdaten gerichtet werden.

5.2 Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU für Online-Kauf- und -Dienstleistungsverträge ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden. Die österreichische Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte ist unter http://www.verbraucherschlichtung.or.at/ zu finden. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, uns an diesen alternativen Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen.

5.3 Es gelten die bei unseren jeweiligen Leistungen ausgewiesenen Garantiebedingungen.

5.4 Weiters leisten wir Verbrauchern bei entgeltlichen Leistungen Gewähr gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und im Rahmen der gesetzlichen Fristen (24 Monate). Festgehalten wird, dass die gesetzliche Gewährleistung für Dienstleistungen nicht anwendbar ist.

5.5 Wir leisten keine Gewähr und haften nicht für Fehler außerhalb unserer Sphäre, wie insbesondere fehlerhafte Übertragung.

5.6 Falls wir bei entgeltlichen Leistungen Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen, ist der Verbraucher berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu begehren. Kosten, die durch unbegründete Mängelrügen anfallen, sind vom Verbraucher zu bezahlen.

5.7 Außer für Personenschäden haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässig verschuldeter Schadenszufügung.

6. DATENSCHUTZ

6.1 Unsere Datenschutzerklärung ist jederzeit unter http://fronius.com/de/datenschutzerklaerung einsehbar und steht zum Download als PDF bereit. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.

7. WEB-DISCLAIMER, HINWEIS AUF GEISTIGES EIGENTUM UND USERGENERATED-CONTENT

7.1 Die auf unserer Internetplattform bereitgestellten Informationen werden sorgfältig geprüft und regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch keine Garantie oder Haftung dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig bzw. fehlerfrei sind.

7.2 Wir übernehmen keine Haftung für Links zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung geändert, ergänzt bzw. entfernt werden.

7.3 Die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Websites und die über sie angebotenen Leistungen sind von oder im Auftrag von FRONIUS entwickelt worden und stehen sämtliche Rechte daran FRONIUS zu. Der Nutzungsvertrag zu FRONIUS Solar.web berechtigt den jeweiligen Nutzer zur Verwendung der Leistungen ausschließlich im Rahmen der Notwendigkeit der angebotenen Funktionalitäten. Die über die Websites zugänglichen Inhalte (insbesondere Texte und Bilder etc.) dürfen nicht ohne unsere Zustimmung – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – kopiert, verbreitet, verlinkt oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden.

7.4 Sofern Nutzer/ Auftraggeber die Möglichkeit haben, eigene Inhalte auf unsere Plattformen hoch zu laden („User-Generated-Content“) gilt Folgendes: Wir erhalten ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht exklusives und unwiderrufliches Nutzungsrecht am User-Generated-Content. Die Nutzungsberechtigung umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen Verwertungshandlungen einschließlich des Rechtes auf Bearbeitung in jedem möglichen als auch zukünftig möglichen technischen Verfahren und in möglichen weiteren Verwertungswegen. Die Nutzungsberechtigung umfasst auch die Nutzung für Werbung für uns und unsere Leistungen. Sofern uns Rechte eingeräumt wurden, sind wir zwar zur Nutzung berechtigt, jedoch zur Ausübung dieser Rechte nicht verpflichtet. Wir können alle uns hiermit eingeräumten Rechte gänzlich oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten übertragen. Soweit der Nutzer/ Auftraggeber nicht selbst Inhaber der Rechte ist, garantiert er, dass der Berechtigte sich mit der Übertragung der Rechte gemäß den vorstehenden Regelungen einverstanden erklärt hat und hält er uns verschuldensunabhängig schad- und klaglos. Gleiches gilt für etwaigen sonstigen rechtswidrigen User-Generated-Content.

8 RECHTSWAHL UND STREITSCHLICHTUNG BZW GERICHTSSTAND

8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

8.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.3 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das zuständige Bezirksgericht in 4600 Wels, Österreich. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Österreich, so ist das Bezirksgericht Wels ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Wir sind in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

9.2 Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

We think you are located in a different country

The country currently selected is Fronius International. Would you like to stay on this page or do you want to switch to the local website?

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung

1.1 Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Soweit darin anwendbare Bestimmungen fehlen, gelten ergänzend die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs; im Übrigen gelten die österreichischen Rechtsvorschriften. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich oder mittels Telefax anerkennen.

1.2 Mit der Annahme der Ware bzw der Übernahme der Leistung anerkennt der Auftraggeber die ausschließliche Geltung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht im Angebot ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Proben und Muster sowie Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben enthalten bzw sind nur annähernde Angaben und gelten, soweit nichts anderes vorgesehen ist, nicht als besonders vereinbarte Eigenschaften. Konstruktionsbedingte Änderungen behalten wir uns vor.

2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen und Behelfen behalten wir uns das Eigentums- und das Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zwecke verwendet werden.

3. Annahme der Bestellung sowie Nebenabreden

Die Annahme einer Bestellung sowie Zusagen oder Nebenabreden unserer Mitarbeiter, aber auch Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art sind stets erst dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder mittels Telefax oder E-Mail bestätigt werden.

4. Preis- und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung

4.1 Preise sind stets die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Sie gelten ab Werk (EXW [Incoterms in der jeweils aktuell geltenden Fassung]), jedoch ausschließlich der Verpackung, der Versicherung, der Verladung im Werk und der Umsatzsteuer; die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

4.2 Zahlungen sind bar, ohne jeden Abzug, kostenfrei und innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu leisten. Mit welchen Forderungen oder Forderungsteilen Zahlungen des Auftraggebers zu verrechnen sind, bleibt uns vorbehalten

4.3 Werden Änderungen in der Ausführung der Bestellung durch Umstände im Risikobereich des Auftraggebers notwendig, so hat er alle damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.

4.4 Wird die Zahlungsfrist überschritten, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zehn Prozentpunkten über dem jeweils geltenden – von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten – Basiszinssatz zuzüglich der Kosten der Einmahnung, mindestens aber jährlich 12% der Gesamtforderung in Rechnung zu stellen. Weitere Verzugsfolgen sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ebenso wie die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Auftraggebers ausgeschlossen.

4.6 Wir sind berechtigt, jederzeit mit Forderungen an den Auftraggeber gegen Forderungen, die dem Auftraggeber gegen uns zustehen, aufzurechnen.

4.7 Für Werkleistungen (Montagen, Reparaturen, Wartungen und ähnliche Arbeiten) berechnen wir die im Zeitpunkt deren Beendigung geltenden Stundensätze und Materialpreise und bei Überstunden sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten außerdem die bei uns geltenden Zuschläge; Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeiten. Die Reisekosten sowie Tag- und Übernachtungsgelder werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Vertragserfüllung, Versand und Verzug

5.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, die Leistungsfrist bei Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten mit der Überlassung des Geräts, keinesfalls beginnt die Liefer- oder Leistungsfrist jedoch vor Ablauf von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen (zB Konstruktionszeichnungen, Pläne etc), Genehmigungen oder Freigaben beigebracht oder die vereinbarte Anzahlung geleistet hat, zu laufen. Die Liefer- oder Leistungsfrist ist gewahrt, wenn wir dem Auftraggeber noch vor deren Ablauf unsere Lieferoder Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben; sofern wir durch besondere Vereinbarung zum Versand oder zur Zustellung verpflichtet sind, ist die Liefer- oder Leistungsfrist gewahrt, wenn der Liefer- bzw Leistungsgegenstand unser Werk noch vor deren Ablauf verlassen hat.

5.2 Liefer- oder Leistungsfristen werden durch unvorhergesehene, außerhalb unserer Einflusssphäre liegende Hindernisse, wie Betriebsstörungen, Ausfall von Mitarbeitern in größerem Umfang, rechtswidrige Streiks, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Bauteile odgl, aber auch durch Umstände im Risikobereich des Auftraggebers, sofern diese Hindernisse bzw Umstände für die Fristüberschreitung erheblich sind, um deren Dauer verlängert. Solche Hindernisse bzw Umstände heben auch während eines von uns zu vertretenden Verzugs für ihre Dauer dessen Folgen auf; im Einzelfall vereinbarte Vertragsstrafenverpflichtungen fallen überhaupt weg. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden unverzüglich mitgeteilt. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; in diesem Falle sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, sofern er uns nicht grobes Verschulden nachweist.

5.3 Bei Überschreitung vereinbarter oder nach 5.2 verlängerter Liefer- oder Leistungsfristen um mehr als vier Wochen ist der Auftraggeber berechtigt, unter Festsetzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Falle ausgeschlossen, sofern er uns nicht grobes Verschulden nachweist.

5.4 Erwächst dem Auftraggeber aus einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so gebührt ihm eine Entschädigung im Ausmaß von 0.5% je volle Woche, höchstens aber von 5% vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benutzt werden kann, bei sonstigen Leistungen 5% vom Leistungsentgelt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ebenso ausgeschlossen wie Ansprüche auf Ersatz von Schäden infolge Verzögerungen durch unsere Zulieferanten, sofern uns nicht grobes Verschulden nachgewiesen wird.

5.5 Haben wir uns zum Versand verpflichtet, so bleiben uns Versandart und Versandweg vorbehalten. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Für Schäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. Eine Transport- bzw Bruchversicherung schließen wir nur im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers ab.

5.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5.7 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers in allen noch nicht beendeten Geschäftsfällen voraus.

5.8 Verzögert sich der Versand aus einem Umstand im Risikobereich des Auftraggebers, so hat er alle daraus entstehenden Mehrkosten, wie etwa Kosten der Lagerung in unserem Werk, mindestens jedoch monatlich 0,5% des Rechnungsbetrags zu zahlen. Wir sind in einem solchen Fall außerdem berechtigt, dem Auftraggeber eine Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu bestimmen und nach deren fruchtlosem Verstreichen nach unserer Wahl entweder über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Auftraggeber innerhalb angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis 10% des Entgelts als Entschädigung zu begehren; bei entsprechendem Nachweis können wir auch den Ersatz des weitergehenden Schadens geltend machen.

5.9 Auf Abruf oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung bestellte Ware muss innerhalb von drei Monaten abgenommen werden. Verstreicht diese Frist ungenützt, so gilt 5.8 entsprechend.

5.10 Bei Werkleistungen (4.7) hat uns der Auftraggeber die notwendigen Geräte und Hilfsstoffe (zB Winden, Schienen, elektrische Energie usw) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen, selbst wenn die Montage im Preis (4.1) inbegriffen oder für sie ein Pauschalpreis vereinbart ist. Für die Montage etwa erforderliche Vorkehrungen des Auftraggebers, zB bauliche Maßnahmen, sind schon vor dem Eintreffen unserer Monteure fertigzustellen. Überdies hat der Auftraggeber die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Für die uns gegebenenfalls überlassenen Hilfskräfte, Geräte und Hilfsstoffe übernehmen wir die Haftung nur, wenn uns grobes Verschulden nachgewiesen wird.

6. Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand oder der Gegenstand, an dem wir Wartungs-, Reparaturoder sonstige Arbeit vorgenommen haben, unser Werk verlassen hat. Gleiches gilt auch für Teillieferungen oder in Fällen, in denen wir die Versandkosten bzw die Zustellung, Aufstellung, Montage, Installation oder ähnliche Leistungen übernommen haben. Wird die Wartung, Reparatur oder sonstige Leistung im Bereich des Auftraggebers erbracht, so geht die Gefahr auf diesen über, sobald ihm die Fertigstellung der Arbeiten mitgeteilt worden ist.

6.2 Verzögert sich der Versand oder die Zustellung aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald ihm die Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.

7. Eigentumsvorbehalt; Rücktritt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Begleichung unserer Kaufpreisforderung, aber auch aller uns sonst gegen den Auftraggeber aus welchem Rechtsgrund immer zustehenden Forderungen vor.

7.2 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand, selbst wenn dieser mit einer anderen Sache verbunden oder wenn er verarbeitet wurde, nur im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens weiterveräußern; diese Befugnis ist jedoch ausgeschlossen, wenn die daraus entstehenden Forderungen an Dritte abgetreten oder von einem Abtretungsverbot betroffen sind, wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig ist oder sich mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Jedwede sonstige Verfügung ist ihm nicht gestattet. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er uns hievon unverzüglich zu verständigen. Unsere mit der Durchsetzung des Eigentums verbundenen Interventionskosten trägt der Auftraggeber.

7.3 Der Auftraggeber tritt seine Forderungen und sonstigen Rechte aus der Weiterveräußerung, aus der Vermietung oder Verpachtung sowie aus Leasinggeschäften schon jetzt an uns ab, selbst wenn der Liefergegenstand zuvor mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet worden ist; er hat einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern anzubringen. Wird der Liefergegenstand gemeinsam mit anderen Sachen ohne oder nach Verbindung oder Verarbeitung veräußert oder zum Gebrauch überlassen, so ist die Forderung nur in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises abgetreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind dadurch nicht ausgeschlossen.

7.4 Der Auftraggeber ist nur insoweit berechtigt, die Forderungen einzuziehen und die sonstigen Rechte geltend zu machen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt bzw nicht zahlungsunfähig ist.

7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Verzug mit der Zahlung oder mit einer sonstigen Leistung bzw bei Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder unter Aufrechterhaltung des Vertrags den Liefergegenstand jederzeit zurückzunehmen oder den Gebrauch zu untersagen. Wir sind ferner berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand freihändig zu veräußern; der Erlös wird nach Abzug einer Manipulationsgebühr von 10% des erzielten Erlöses auf unsere offenen Forderungen gegen den Auftraggeber angerechnet. Als uns bei Vertragsrücktritt bis zur Rückstellung gebührendes Benützungsentgelt berechnen wir dem Auftraggeber 5% vom Neuwert, sofern nicht eine höhere Wertminderung eingetreten ist.

8. Gewährleistung

8.1 Für verkehrsübliche oder nach den ÖNORMEN, EN oder DIN zu tolerierende Abweichungen von Maß, Gewicht oder Qualität leisten wir ebensowenig Gewähr wie für Auskünfte über die Eignung des Liefergegenstands für den vom Auftraggeber in Aussicht genommenen oder sonst für einen bestimmten Zweck.

8.2 Wir leisten zwar für die Richtigkeit unserer Verarbeitungshinweise sowie unserer Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen und für Kundenberatungen Gewähr, für die Einhaltung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften bei der Verwendung des Liefergegenstands sowie für dessen Prüfung für den in Aussicht genommenen Zweck bleibt jedoch allein der Auftraggeber verantwortlich. Für von unseren schriftlichen Verarbeitungshinweisen sowie Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen abweichende Hinweise stehen wir nur dann ein, wenn wir sie gegenüber dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich oder mittels Fax oder E-Mail bestätigt haben.

8.3 Liefergegenstände bzw Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach deren Übernahme zu untersuchen; Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Auftragsbestätigung, des Lieferscheins oder der Rechnung sowie der Fabrikations- und Kommissionsnummer schriftlich oder mittels Fax oder E-Mail anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese unverzügliche Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst und aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Lieferung oder Leistung nicht mehr geltend machen. In der Anzeige ist anzuführen, welche Liefergegenstände oder Leistungen von den Mängeln betroffen sind, worin die Mängel im Einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind. Jeder einzelne Mangel ist genau zu beschreiben. Durch unberechtigte oder bedingungswidrige Anzeigen verursachte Kosten sind uns vom Auftraggeber zu ersetzen.

8.4 Bei Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die erbrachten Leistungen. Für die einwandfreie Funktion einer Anlage, Maschine, Software odgl, deren Komponenten nicht ausschließlich von uns geliefert wurden, leisten wir nur dann Gewähr, wenn wir uns trotz der Beistellung von Komponenten durch den Auftraggeber oder durch Dritte zur Herstellung der gesamten Anlage (Maschine odgl) nachweislich verpflichtet haben und wenn die fehlerhafte Funktion weder auf unrichtigen noch auf unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruht.

8.5 Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Ab dem Beginn des 13. Monats dieser Frist beschränkt sich unsere Gewährleistung jedoch auf die kostenlose Überlassung des für die Behebung der Mängel erforderlichen Materials; darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind von diesem Zeitpunkt an ausgeschlossen. Diese Frist gilt auch für die Lieferung als unbeweglich anzusehender Sachen sowie Arbeiten an unbeweglichen oder als unbeweglich anzusehenden Sachen Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr gemäß Ziffer 6. zu laufen. Stets hat der Auftraggeber zu beweisen, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist hervorgekommene Mängel schon bei Übergang der Gefahr vorhanden waren.

8.6 Soweit wir Gewähr leisten, werden wir binnen angemessener, mindestens vierwöchiger Frist nach unserer Wahl entweder den mangelhaften Gegenstand oder dessen mangelhafte Teile gegen einen mängelfreien Gegenstand oder mängelfreie Teile austauschen oder verbessern, dem Auftraggeber eine angemessene Preisminderung gewähren oder den Vertrag – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – aufheben. Durch den Austausch der Sache oder von Teilen oder Komponenten der Sache wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Dauert allerdings die restliche Gewährleistungsfrist – unter Einschluss jenes Teils der Frist, innerhalb dessen sich unsere Gewährleistung nur mehr auf die kostenlose Überlassung des erforderlichen Materials beschränkt gemäß Ziffer (8.5), – weniger als zwölf Monate, so wird die Frist für die ausgetauschten Sachen, Teile oder Komponenten auf zwölf Monate erstreckt. Die ausgetauschten Sachen, Teile oder Komponenten gehen in unser Eigentum über. Die Kosten einer vom Auftraggeber oder von einem Dritten vorgenommenen oder versuchten Mängelbehebung erstatten wir nicht.

8.7 Soweit erforderlich und dem Auftraggeber zumutbar, ist der Liefer- oder Leistungsgegenstand bzw dessen vom Mangel betroffene Teil auf unser Verlangen unverzüglich auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers an uns zu versenden oder zu befördern, widrigenfalls jedwede Gewährleistungspflicht erlischt.

8.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen bzw sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

8.9 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn die von uns beigestellten bzw von ihm bei uns anzufordernden Einbau-, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen nicht beachtet oder deren Beachtung dem Anwender nicht oder nicht vollständig überbunden wurden, wenn die Montage nicht sach- und normgemäß, insbesondere nicht durch hiefür konzessionierte Unternehmer durchgeführt wurde, wenn am Liefer- oder Leistungsgegenstand ohne unsere Zustimmung Instandsetzungs oder andere Arbeiten vorgenommen wurden, wenn dieser unsachgemäß bedient oder gebraucht, trotz defekten Schutzeinrichtungen betrieben, ohne unsere Zustimmung aus dem Vertragsgebiet verbracht oder entgegen unseren Anweisungen oder für Zwecke,für die er nicht bestimmt ist, verwendet wurde, und ferner, wenn Mängel auf Fremdkörpereinwirkungen, chemische Einflüsse,Überspannungen, Verhalten Dritter oder überhaupt auf höhere Gewalt zurückzuführen sind; Gleiches gilt für den natürlichen Verschleiß.

8.10 Unsere Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn wir mit der Ausführung von Reparaturaufträgen, mit der Umänderung oder dem Umbau gebrauchter Gegenstände oder mit der Lieferung solcher Gegenstände beauftragt wurden.

8.11. Schließlich wird von uns jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber unsere Liefergegenstände bzw. von uns erbrachte Leistungen zusammen mit Fremd- oder Nachbauteilen einsetzt, deren Verwendung nicht ausdrücklich vorab von uns empfohlen wurde.

8.12. Zusätzlich zu den Rechten des Auftraggebers gemäß Ziffer 8.6. gilt bei Lieferungen von Wechselrichtern für PV Anlagen die Garantie gemäß den Fronius Garantiebedingungen, abrufbar unter www.fronius.com/de/solarenergie/produkte/alle-produkte/l%C3%B6sungen/fronius-servicel%C3%B6sungen/fronius-garantien/fronius-garantien.

9. Schadenersatz

9.1 Für Schäden welcher Art auch immer haften wir unbeschränkt nur insoweit, als der Auftraggeber beweist, dass wir sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Beweist der Auftraggeber, dass wir Schäden leicht fahrlässig verursacht haben, so ist unsere Ersatzpflicht auf den wirklichen Schaden beschränkt und überdies insgesamt mit der Auftragssumme betraglich begrenzt. Solche Ansprüche können außerdem nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend gemacht werden.

9.2 Sofern wir bei Fertigung und Lieferung nach den vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, wird uns der Auftraggeber schad- und klaglos halten.

9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, beim Einsatz der von uns gelieferten Anlagen, Maschinen und sonstigen Gegenstände alle zum Schutz vor Gefahren bestehenden Vorschriften, technischen Bestimmungen, Einbauvorschriften, Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, insbesondere aber alle Vorschriften für den Bereich der Elektrotechnik genauestens einzuhalten und beim Einsatz nur befugte Fachleute heranzuziehen.

9.4 Für Schäden, welche durch den Einsatz bzw. die Verwendung von von uns nicht nachweislich und ausdrücklich vorab empfohlenen Fremd- oder Nachbaueilen zusammen mit unseren Liefergegenständen verursacht werden, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

10. Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Fronius International GmbH und ihre Tochtergesellschaften seine personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Mailadresse), gegebenenfalls auch unter Einschaltung eines beauftragten Dienstleisters, zum Zweck der Übermittlung von Informationen über Produkte und Dienstleistungen jeglicher Art (zB per Post, Mail, Newsletter udgl) erhebt, verarbeitet und nutzt. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Externe (ausgenommen gesetzliche oder richterliche Auskunftspflicht) erfolgt nicht. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden, auch in jedem Newsletter befindet sich ein Abmeldelink.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort für Lieferungen, sonstige Leistungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels. Wir sind aber auch berechtigt, den Auftraggeber bei dem nach den für seinen Sitz oder Wohnsitz maßgeblichen Vorschriften sachlich und örtlich zuständigen Gericht zu belangen.

11.2 Dem Käufer ist bekannt, dass es im internationalen Handelsverkehr dem Handelsbrauch entspricht, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung auch durch Schweigen oder Nichtreagieren auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, etwa eine Auftragsbestätigung, das einen vorgedruckten Hinweis auf den Gerichtsstand enthält, formwirksam getroffen werden kann. Der Käufer kennt diesen Handelsbrauch gerade auch im Geschäftszweig der Fronius International GmbH und beachtet diesen regelmäßig.

11.3 Auf Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag sind österreichisches Recht und die am Erfüllungsort geltenden Gebräuche im Geschäftsverkehr anzuwenden; nicht anzuwenden ist dagegen das UN- Kaufrecht (BGBl 1988/96).

12. Sonderbestimmungen für mit- bzw gesondert gelieferte Software

Für gemeinsam mit anderen Lieferungen bzw gesondert gelieferte Software (im folgenden kurz „Software“) gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen nur insoweit, als die nachstehenden Bestimmungen oder mit dem Auftraggeber gesondert vereinbarte Bestimmungen davon nicht abweichen.

12.1 Nutzungsumfang

12.1.1 Alle Rechte am geistigem Eigentum, wie Urheberrechte, Markenrechte, Musterrechte, Patent-rechte, Gebrauchsmusterrechte und Know-How, sowie insbesondere nicht geschützte Erfindungen, gewerbliche Erfahrungen, Betriebsgeheimnisse, udgl., unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie dem Auftraggeber offenbart werden, stehen jedenfalls uns bzw. unseren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch eine allfällige Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die in diesem Punkt 12. festgelegte Nutzung erworben. Der Auftraggeber darf die Software gleichzeitig nur auf einem Gerät nutzen; auf welchem Gerät die Nutzung erfolgt, bleibt ihm vorbehalten. Als Nutzung der Software gilt jede auf Dauer angelegte oder auch bloß vorübergehende, zur Gänze oder auch nur teilweise erfolgte Vervielfältigung (Kopieren) der Software durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zweck der Ausführung der Software und Verarbeitung der in ieser enthaltenen Daten durch die Hardware. Zur Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist er nicht berechtigt.

12.1.2 Die Anfertigung von Kopien der Software für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software bzw. etwaigen Begleit-materialien (Bedienungsanleitung, Verpackung, etc.) kein ausdrückliches Verbot enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rückübersetzungen des Programmcodes (Dekompilieren) sind nicht zulässig.

12.1.3. Ist die Software mit technischem Kopierschutz ausgestattet, so wird dem Auftraggeber bei deren Beschädigung eine Ersatzkopie gegen Rückstellung des Datenträgers geliefert.

 

12.2 Weitergehende Rechte

Bei Verfügbarkeit einer neuen Softwareversion ist der Auftraggeber berechtigt, das gelieferte Softwarepaket gegen ein entsprechendes Softwarepaket neuer Version zu dem von uns listenmäßig angeführten Update-Preis umzutauschen; dem Austausch unterliegt das Softwarepaket als Ganzes, wie es vom Auftraggeber erworben wurde. Mit dem Austausch erlischt die Berechtigung des Auftraggebers zur Nutzung des ausgetauschten Softwarepakets. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber alle Kopien, Teilkopien und auch Sicherungskopien sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen der Software und von diesen hergestellte Kopien, Teilkopien und Sicherungskopien unverzüglich und vollständig zu vernichten.

 

12.3 Gewährleistung

12.3.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Entwicklung von Softwareprogrammen derart, dass sie unter jedweden Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind, nicht möglich ist.

12.3.2 Wir leisten dafür Gewähr, dass die gelieferte Software die vereinbarten Funktionen erfüllt und die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweist. Voraussetzung jedweder Gewährleistung ist vertragsgemäße Nutzung. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt nur dann vor, wenn die Software ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, uns bei der Mangelbehebung zu unterstützen. 

12.3.3 Wir leisten ferner dafür Gewähr, dass die Originalsoftware auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hievon ist vorinstallierte Software und Softwareprodukte Dritter.

12.3.4 Mängel der Software sind vom Anwender zu dokumentieren und uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen; im Übrigen ist 8.3 anzuwenden. 

12.3.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt stets zwölf Monate; die Frist beginnt mit der Auslieferung des Softwarepakets zu laufen.

12.3.6 Ist das gelieferte Softwarepaket nicht brauchbar oder mangelhaft (12.3.2), so tauschen wir es primär durch ein neues gleichen Titels oder durch eine angemessene Ausweichlösung aus. Erweist sich auch dieses als nicht brauchbar oder mangelhaft, und sind wir außerstande, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand innerhalb angemessener, mindestens jedoch vierwöchiger Frist herzustellen, so kann der Auftraggeber entweder Preisminderung verlangen oder wandeln. Kosten einer vom Auftraggeber oder von einem Dritten vorgenommenen oder versuchten Mängelbehebung erstatten wir nicht.

12.3.7 Über diesen Umfang (12.3.6) hinaus leisten wir nicht Gewähr, insbesondere auch nicht dafür, dass die gelieferte Software den speziellen Erfordernissen des Auftraggebers oder Nutzers entspricht, und ferner auch nicht für geänderte oder bearbeitete Fassungen der Software (Punkt 12.1.2), es sei denn, der Auftraggeber beweist, dass die Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung der Software sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

12.3.8 Im Falle unberechtigter Geltendmachung von Mängeln an der Software sind wir berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

12.3.9 Ein Besitzwechsel unter Endverbrauchern schließt allfällige Garantieansprüche aus.

 

12.4 Schadenersatz

12.4.1 Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers oder dritter Personen, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Geschädigte beweist, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

12.4.2 Im Übrigen gilt 9. entsprechend.