1 Allgemeines
1.1 FRONIUS INTERNATIONAL GmbH (im Folgenden „Fronius“) ermöglicht über die Internetseite air.weldcube.com die Bereitstellung der Webapplikation „WeldCube Air“ (im Folgenden auch „Software“ oder „WeldCube Air“), für welche die nachfolgenden Vertrags- und Nutzungsbedingungen (im Folgenenden auch „Vertrag“) gelten. Im Zuge der Registrierung akzeptieren Sie durch Anklicken der entsprechenden Checkbox deren ausschließliche Geltung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.2 WeldCube Air wird von und auf den Servern von Fronius oder (nach Wahl von Fronius) eines Dritten betrieben und gewartet. Zugriff und Nutzung auf WeldCube Air durch den Kunden erfolgen über das Internet unter Verwendung eines Browsers.
1.3 Festgehalten wird, dass die Parteien Unternehmer iSd § 1österr. UGB sind und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 österr. KSchG vorliegt.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der webbasierten Anwendung WeldCube Air zur Nutzung der Funktionalitäten, die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Software gegebenenfalls gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
2.2 Die Module und deren Funktionsweise sowie die technischen Voraussetzungen werden unter air.weldcube.com näher beschrieben.
2.3 Der Zugriff auf WeldCube Air erfolgt über das Internet browserbasiert. Der Kunde hat zu diesem Zweck einen Account anzulegen, über den er WeldCube Air im vereinbarten Umfang nutzen kann. Der Kunde kann Dritten WeldCube Air Nutzern den Zugriff auf seine Organisation ermöglichen.
2.4 Soweit in der Leistungsspezifikation nichts Näheres geregelt wird, wird Fronius dafür sorgen, dass WeldCube Air während der Laufzeit innerhalb der Verfügbarkeit gemäß Punkt 7 abrufbar ist und die Infrastruktur und WeldCube Air so dimensioniert sind, dass diese mit einer im Hinblick auf die zu erwartenden / vereinbarten Zugriffe angemessenen Reaktions- und Ausführungsgeschwindigkeit zur Verfügung stehen.
2.5 Fronius wird dafür sorgen, dass während der Laufzeit innerhalb der Verfügbarkeiten, bei korrekter Anbindung und Funktionsweise der Hardware vor Ort eine laufende Übertragung der Daten stattfindet. Die Daten werden dem Kunden über den Account auf einem Dashboard zur Analyse und zu Zwecke des Monitorings zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Schweißgeräte, inklusive der darauf installierten Firmware-Versionen, mit WeldCube Air kompatibel sind. Die aktuelle Kompatibilitätsliste wird unter dem Link air.weldcube.com auf der Website von Fronius zur Verfügung gestellt.
2.6 Übergabepunkt für die von Fronius vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Router-Ausgang des von Fronius genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hardware auf Seiten des Kunden sowie für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt ist der Kunde verantwortlich.
2.7 Fronius wird Updates sowie Patches und Bugfixes zur Verfügung stellen, welche WeldCube Air auf den jeweils aktuellen Stand bringt, um Fehler und Sicherheitsmängel, die Fronius bekannt sind, zu lösen. Ferner stellt Fronius nach eigenem Ermessen Aktualisierungen oder Upgrades von WeldCube Air zur Verfügung, mit denen die Funktionalität optimiert und verbessert wird. Ein Anspruch des Kunden darauf besteht nicht.
2.8 Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. Allfällige Systemanforderungen an Hard- und Software beim Kunden sind in der Dokumentation, die auf der Website von Fronius abrufbar ist, geregelt.
2.9 Wird WeldCube Air kostenlos zur Verfügung gestellt, liegt es im Ermessen von Fronius die Speicherdauer der für den Kunden bereitgestellten Daten festzulegen. Im Übrigen ergibt sich eine allenfalls zugesicherte Speicherdauer aus der Leistungsspezifikation. Dem Kunden obliegt es unabhängig von einer allenfalls beauftragten Datenspeicherung, regelmäßig Sicherungen der von ihm eingegebenen und durch Analyse angefertigten Daten zu erstellen.
3 Nutzungsrechtseinräumung
3.1 Fronius räumt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der Software nach Maßgabe und im Umfang der bestellten Leistungen und wie nachfolgend beschrieben ein.
3.2 Fronius stellt WeldCube Air per Internetzugriff zur Verfügung. WeldCube Air wird dem Kunden daher weder zur eigenen dauerhaften Speicherung überlassen noch ist der Kunde zur eigenen Zugänglichmachung oder zum Rechenzentrumsbetrieb berechtigt.
3.3 Sofern Fronius während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades oder Modifikationen von WeldCube Air bereitstellt oder sonstige Änderungen vornimmt, gelten die Regelungen dieser Bestimmung auch für diese.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Maschinen- oder Sourcecode oder eine Entwicklungsdokumentation von WeldCube Air zu erhalten, zu verwenden oder zu prüfen.
4 Nutzungsbeschränkungen
4.1 Fronius hat sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an WeldCube Air, allen Softwarebestandteilen, sämtlichen Weiterentwicklungen, Verbesserungen und Anpassungen sowie allen Kopien davon, und sonst sämtlichen Werken, die aus Anlass der Erbringung der sonstigen Leistungen entstehen, inne.
4.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, WeldCube Air für andere als in der Bestellung beschriebene Zwecke zu verwenden, WeldCube Air zu modifizieren, zu adaptieren, mit anderen Programmen zu verbinden, zu übersetzen, in eine andere Programmiersprache zu konvertieren, Reverse Engineering bzw Disassembling durchzuführen, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu schaffen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, WeldCube Air anders als nur innerhalb des Vertragsmodells zu nutzen.
5 Zugangsdaten; Zugriffsrechte
5.1 Der Kunde sichert zu, dass der Zugang zu seiner WeldCube Air Organisation nur den vom Kunden autorisierten Personen möglich ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Identifizierung und Authentifizierung aller durch den Kunden definierten Nutzer, für die Kontrolle gegen unbefugten Zugriff durch die Nutzer und für die Wahrung der Vertraulichkeit von Benutzernamen, Passwörtern und Kontoinformationen, unabhängig davon, ob es sich um Nutzer beim Kunden selbst oder bei einem von ihm genannten Dritten handelt. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, oder bereits eine missbräuchliche Verwendung des Accounts stattgefunden hat, so hat er unverzüglich Fronius zu informieren.
5.2 Benutzerkonten und Zugangsdaten sind nicht übertragbar und auf die vereinbarte Vertragsdauer beschränkt. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, erfolgt die Wartung (z.B. Änderung von Rechten) und Deaktivierung durch den Kunden. Bei Ausscheiden eines Benutzers aus dem Unternehmen ist das betreffende Benutzerkonto zu deaktivieren.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, WeldCube Air ausschließlich zum vertragsgemäßen Zweck und nur während der Vertragsdauer zu nutzen. Der Kunde trägt allein das Risiko für sämtliche Handlungen, die vom durch ihn berechtigten Nutzer über WeldCube Air vorgenommen werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um Handlungen seiner Mitarbeiter oder Dritte handelt.
5.4 Fronius ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die berechtigten Nutzer verursacht werden, oder Personen, die sich unrechtmäßig oder auch durch Zufall Zugang zu WeldCube Air verschafft haben. Das Risiko eines wirtschaftlichen Nachteils oder Schadens, welcher Natur auch immer, durch die Nutzung von WeldCube Air durch solche Personen trägt der Kunde.
6 Entgelt
6.1 Die Höhe des Entgelts wird im Rahmen des Bestellprozesses vereinbart und richtet sich insbesondere nach dem Umfang der beauftragten Leistungen. Stellt Fronius WeldCube Air (etwa vorübergehend oder in Form einer Testversion) unentgeltlich zur Verfügung, ist Fronius berechtigt, dem Kunden in Zukunft für die weitere Bereitstellung der Software ein angemessenes Entgelt zu verrechnen; Punkt 6.3. gilt diesfalls entsprechend.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit nicht gerichtlich bestätigten Forderungen aufzurechnen. Sämtliche auf das Entgelt anfallenden Gebühren und Steuern (zB Umsatzsteuer) sind vom Kunden zusätzlich zum Entgelt zu bezahlen. Sofern im Bestellformular nichts anderes vereinbart wird, sind alle Zahlungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung fällig.
6.3 Fronius behält sich vor, während der Laufzeit des Vertrages eine Änderung der Kostenstruktur und eine daraus resultierende Entgeltanpassung vorzunehmen. Eine solche Änderung wird spätestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. Im Fall einer wesentlich nachteiligen Änderung zu Lasten des Kunden, hat dieser ein außerordentliches Kündigungsrecht, das ihn berechtigt, die von der Preiserhöhung betroffenen Teile unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Gebührenänderung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt der veränderte Preis als vereinbart.
7 Verfügbarkeit von WeldCube Air
7.1 Fronius ist bemüht, WeldCube Air kontinuierlich zur Verfügung zu stellen und erreichbar zu halten, jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Fronius übernimmt allerdings keine Verantwortung für die ununterbrochene Verfügbarkeit von WeldCube Air. Die Nutzung von WeldCube Air kann vor allem systembedingt unmöglich oder eingeschränkt sein, das sind insbesondere technische Gründe, Störungen im Kommunikationsnetz, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitäten, Wartung und Umstände aus höherer Gewalt. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets sind Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Daten von der Belastung des Internet abhängig. Zudem ist es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, Software vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Internet auszuschließen. Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche jeglicher Art daraus sind ausgeschlossen.
7.2 Fronius ist berechtigt, den Zugang zu WeldCube Air aus wichtigen Gründen, wie etwa für Service- und Wartungsarbeiten, oder wenn dies etwa in Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder die Integrität des Servers oder zur Durchführung sonstiger technischer Maßnahmen erforderlich ist, zeitweilig zu beschränken oder zu unterbrechen.
7.3 Die Nichtverfügbarkeit von WeldCube Air nach den Punkten 7.1 und 7.2 begründet keine Haftung der Fronius gegenüber dem Kunden für daraus entstandene Kosten, Schäden oder sonstige Nachteile.
7.4 Mit Ausnahme der in diesem Punkt und den sonstigen gemäß diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Rechten werden Ansprüche wegen Leistungsstörungen soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen wird eine Anfechtung dieses Vertrags wegen Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlagen.
8 Haftung und Haftungsbeschränkungen:
8.1 Soweit gesetzlich zulässig ist jegliche Haftung von Fronius für Schäden, die während der Nutzung der Leistungen im Rahmen eines kostenlosen Testzuganges entstanden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dasselbe gilt für jede sonstige kostenlose Nutzung von WeldCube Air.
8.2 Fronius haftet dem Kunden im Haftungsfall, und daher für von Fronius im Zusammenhang mit diesem Vertrag nachweislich verschuldete Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ersatz von Folgeschäden, verloren gegangene oder veränderte Daten, mittelbare Schäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Ohne dass dadurch die vorstehenden Bestimmungen eingeschränkt werden, haftet Fronius je Haftungsfall nur bis zur Höhe des vom Kunden jährlich zu zahlenden Entgelts.
8.3 Für die Internetverbindung zwischen den IT-Systemen beim Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erkennt daher an, dass Fronius die Datenübertragung über Kommunikationseinrichtungen, einschließlich des Internets, nicht kontrolliert und dass die Dienste Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind. Fronius ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Schäden, die sich aus solchen Problemen ergeben. Fronius ist nicht verantwortlich für Probleme im Zusammenhang mit der Leistung, dem Betrieb oder der Sicherheit der Dienste, die sich aus den Inhalten, Systemen, Anwendungen oder Schnittstellen des Kunden ergeben. Im Übrigen haftet Fronius nicht für Schäden, die durch Unwägbarkeiten bei der Online-Nutzung, insbesondere Malware, Viren, Schadsoftware oder sonstige durch die Internetnutzung bedingte Fehler- und Schadensquellen entstehen.
8.4 Für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung des Accounts, durch unvollständige oder unrichtige Angaben sowie durch Missachtung der im Vertrag festgelegten Sorgfaltspflichten durch den Vertragspartner/Kunden oder einen Nutzer verursacht werden, haftet Fronius ebenso wenig.
8.5 Ansprüche nach dieser Bestimmung können vom Kunden nur binnen einem Jahr nach Entstehung des Anspruchs und möglicher Kenntnisnahme von der Anspruchsentstehung durch den Kunden geltend gemacht werden.
8.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der Organe, sonstigen Vertreter, Mitarbeiter, Subverarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Fronius.
9 Sperre des Zugangs
9.1 Fronius ist berechtigt, den Zugang zu WeldCube Air aus wichtigem Grund sofort zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere auch bei nicht fristgerechter Zahlung des vereinbarten Entgelts, bei Anordnungen von Behörden oder Gerichten, bei Verlust der Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sowie bei Vorliegen von sonstigen Umständen, die auf eine rechtswidrige Nutzung von WeldCube Air durch den Kunden oder seiner Nutzer hindeuten.
9.2 Die Sperre des Zugangs zu WeldCube Air wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
10 Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen von Rechten Dritter
10.1 Soweit Dritte gegenüber dem Kunden innerhalb der Verjährungsfrist nach Punkt 8.5. Ansprüche wegen einer Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen Immaterialgüterrechten („Schutzrechtsverletzung“) an der vom Kunden vertragsgemäß genutzten Software geltend machen, so wird Fronius den Kunden gegen alle geltend gemachten Ansprüche wegen solcher Schutzrechtsverletzung verteidigen und den Kunden von sämtlichen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Software nach Maßgabe der Haftungsbeschränkungen des Punktes 8 freistellen. Diese Verpflichtungen von Fronius entfallen, wenn (i) Fronius nicht unverzüglich schriftlich über sämtliche Details dieser Ansprüche aus Schutzrechtsverletzungen informiert wird, (ii) der Kunde Fronius nicht im Fall einer Nebenintervention der Fronius angemessen unterstützt, oder (iii) die Ansprüche aus der Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wurden, dass die Software oder sonstige Leistungen gemeinsam mit anderen Produkten genutzt werden, die nicht von Fronius freigegeben sind, oder Updates vom Kunden nicht übernommen werden, oder WeldCube Air nicht nach den Vorgaben des Vertrags und den Nutzungsbedingungen verwendet wurde.
10.2 Wenn Fronius beschließt, dass WeldCube Air wegen Schutzrechtsverletzungen (teilweise) eingestellt wird, oder die Nutzung von WeldCube Air gerichtlich untersagt wird, so kann Fronius wahlweise wie folgt vorgehen: (i) Ändern der Software, so dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden; (ii) Erwerben einer Lizenz für den Kunden, um die Weiternutzung zu ermöglichen, wobei in diesem Fall auch ein zusätzliches Entgelt an den Kunden verrechnet werden kann, oder (iii) Rücktritt von der betreffenden Bestellung und nach freiem Ermessen der Fronius Rückerstattung oder Gewährung eines Guthabens über das vom Kunden über den Zeitpunkt des Rücktritts hinaus bereits bezahlte Entgelt für die Nutzung von WeldCube Air.
11 Geheimhaltung
11.1 Der Parteien anerkennen, dass sämtliche vor Vertragsabschluss, bei Vertragsabschluss und sonst im gewöhnlichen Verlauf des Vertragsverhältnisses anvertraute und offenbarte oder sonst zugänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten und streng vertraulich zu behandeln sind bzw. diese nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung gegenüber Dritten offengelegt werden dürfen. Zu den vertraulichen Informationen zählen solche, die vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung der Information als vertraulich anzusehen sind.
11.2 Der Kunde wird insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass Vertrauliche Informationen Unbefugten auch nicht durch Zufall, unbefugten Zugriff, andere rechtswidrige Handlungen, oder sonst ohne ihr Tun oder Unterlassen Dritten zur Kenntnis gelangen können.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Vereinbarung besteht nicht für Informationen, (1) die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren, (2) dem Empfänger bei Erhalt der Information bereits bekannt waren, (3) dem Empfänger zu irgendeinem Zeitpunkt von einem Dritten ohne Auferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt oder zugänglich gemacht wurden, oder (4) von dem Empfänger unabhängig und ohne Verwendung der Vertraulichen Information entwickelt wurden bzw. werden.
11.4 Die hier vereinbarten Verpflichtungen zur Geheimhaltung bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf weitere 3 Jahre.
12 Datenschutz
12.1 Unsere Datenschutzerklärung ist jederzeit unter https://www.fronius.com/de/datenschutzerklaerung einsehbar.
12.2 Soweit Fronius im Rahmen von WeldCube Air als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter (im Sinne des Art. 28 DSGVO) tätig ist, werden die personenbezogenen Daten nach Maßgabe des hier zur Verfügung gestellten Auftragsverarbeitungsvertrages verarbeitet, der gleichzeitig mit Abschluss dieses Vertrages als vereinbart gilt.
13 Vertragsdauer und Kündigung
13.1 Eine Laufzeit des Vertrages wird in der Bestellung, soweit anwendbar, vereinbart. Wurde im Rahmen des Bestellprozesses keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag als auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
13.2 Eine ordentliche Kündigung eines auf eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Vertrages ist grundsätzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres zulässig. Wird der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert sich die Laufzeit um denselben Zeitraum, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Wird WeldCube Air hingegen kostenlos zur Verfügung gestellt, ist eine ordentliche Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
13.3 Zur Kündigung genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an die jeweils bekanntgegebene Kontaktadresse.
13.4 Nach Beendigung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, trifft den Kunden die Pflicht, die Nutzung von WeldCube Air unverzüglich einzustellen. Klarstellend wird festgehalten, dass nach Ende des Vertrages alle die eingeräumten Nutzungsrechte ohne weitere Rechtshandlung an Fronius zurückfallen.
14 Anwendbares Recht
14.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15 Gerichtsstand
15.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Wels, Österreich.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diesem Vertrag.
16.2 Alle nicht ausdrücklich in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Rechte bleiben von Fronius vorbehalten.
16.3 Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Republik Österreich, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.
16.4 Die Vertragserfüllung durch Fronius steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 16.5 Fronius behält sich die Änderung dieser Vertragsbedingungen jederzeit vor. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils letztaktuelle Fassung des Vertrags in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link […]). Darüber hinaus werden vertragliche Änderungen mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten angekündigt. Im Sinn einer dynamischen Verweisung wird stets auf jeweils letztaktuelle Beschreibungen Bezug genommen. Die verwiesenen Dokumente und Verlinkungen sind integrierender Vertragsbestandteil.